Telefonisch oder im persönlichen Gespräch können sich werdende Eltern jederzeit an eine Hebamme wenden. Mit ihr können Sie gemeinsam Fragen klären und mögliche Unsicherheiten oder Ängste besprechen. Je besser Sie und Ihr Partner informiert sind, desto sicherer können Sie Entscheidungen bezüglich der Art und Weise der Betreuung und der Geburt treffen.
Folgende Leistungen der Hebammen werden von den Krankenkassen übernommen:
- Beratung
- Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Schwangerenvorsorge
- Geburtsvorbereitung
- Geburtshilfe
- Wochenbettbetreuung
- Rückbildungsgymnastik
Links:
Bund deutscher Hebammen (BDH) „Hebammenhilfe – was steht Ihnen zu?“ auf der Webseite, Stand: Juni 2008
Posted on Januar 14th, 2009 by admin
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